Transparenz

 

„Transparenz“

Direktmandat

Viele Wählerinnen und Wähler entscheiden sich bei der Wahl des Direktmandaten  meist nicht für den Kandidaten, sondern vielmehr für die Partei der Sie vertrauen.

Das ist in vielerlei Hinsicht auch erst einmal gar nicht so verkehrt. Nur ist es dann für4 Jahre so, das seine Entscheidungen so gut wie nie im Sinne der Einwohner sondern immer nur im Sinne seine Partei getroffen werden .

Sicher, jeder Direktkandidat ist mit Sicherheit am Wohl der Bevölkerung und seiner Stadt gelegen. Nur ist eines seiner Obersten Interessen natürlich, das seine Partei ihn bei der nächsten Wahl wieder zum Kandidaten Nominiert. Daher wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer die Entscheidungen treffen, die seine Partei für richtig erachtet.

Daher sollte ein Direktkandidat Parteiunabhängig und Lobbyismus frei sein!

Lobbyismus

Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und Politik, Bürgermeister, Rat und Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil unseres politischen Systems und an sich nichts Negatives. Dies gilt allerdings nur, solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Findet dieser Austausch im Dunklen statt – und dies ist in Deutschland häufig der Fall – entspricht dies nicht demokratischen Anforderungen.

Lobbyismus & Transparenz

Das Ziel ist, durch mehr Transparenz das Vertrauen in Politik und Staat zu stärken. Abgeordnete in allen Parlamenten und alle am politischen Prozess beteiligten Akteure haben dabei eine besondere Rolle – eine Vorbildfunktion. Ihr Selbstverständnis und Handeln im politischen Alltag können in besonderem Maße dazu beitragen, korruptionsanfällige Situationen zu vermeiden und ihr Entstehen zu verhindern. Es gilt vor allem dem Eindruck entgegenzuwirken, dass in Zeiten mächtiger werdender Lobbyorganisationen und vieler Absprachen hinter verschlossenen Türen der Stimme des Einzelnen kein Gewicht mehr zukomme. Hier liegt ein wesentlicher Teil der Verantwortung bei Parteien und Abgeordneten selbst. Durch ihr Verständnis von Politik und ihr Verhalten im politischen Prozess können sie Vorbildfunktionen auch für andere Akteure übernehmen und somit zu einem verbesserten politischen und gesellschaftlichen Klima beitragen. Bei der Einflussnahme auf den Politikprozess stehen Politiker und Amtsträger den Interessenvertretern aus allen Bereichen der Gesellschaft gegenüber. Die Zunahme von Lobbyisten bedeutet zunächst, dass sich mehr Spezialisten mit Politik und gesetzgeberischen sowie generellen politischen Zielen auseinandersetzen und ihren

 

Einfluss geltend machen wollen. Dies ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Es wird jedoch dann kritisch, wenn den handelnden Akteuren und der Öffentlichkeit nicht bewusst ist, wer wie welche Interessen vertritt und welche Mittel dabei eingesetzt.

Parteienfinanzierung

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben trotz aller Verstöße in der Vergangenheit und der danach erzwungenen Verschärfungen gezeigt, dass die gegenwärtige Regelung der Parteispenden immer noch massiven Missbrauch ermöglicht. Eine Reform dieser Regelung ist also notwendig und darf nicht länger verzögert werden.

In unserem politischen System werden die Parteien aus drei Quellen finanziert: durch Beiträge, durch den Staat und durch Spenden. TI Deutschland (TI-D) hält dieses System dem Prinzip nach für richtig, wenn dabei die Grundregel beachtet wird, dass Geld nicht Einfluss kaufen darf. Dies kann nur gewährleistet werden durch eine Beschränkung der Höhe von Spenden sowie durch höhere Transparenz, striktere Kontrolle und angemessene Sanktionen.

Die Parteien sind ebenso wie der Staat selbst nur die Vertreter des Souveräns: der Bürger und Bürgerinnen. Es muss daher sichergestellt werden, dass das demokratische Prinzip „eine Person, eine Stimme“ nicht durch den höheren Einfluss der größeren Spendensumme außer Kraft gesetzt wird.

Zu diesem Zweck schlägt TI-D Änderungen im deutschen Parteiengesetz vor, die in den folgenden vier Punkten kurz zusammengefasst sind:

 

1. Höhe der Spenden

Begrenzung der Spenden von juristischen und natürlichen Personen an eine Partei auf maximal Euro 50.000/Jahr (bisher: keine Höchstgrenze); Begrenzung der Spenden natürlicher Personen an einzelne MandatsträgerInnen oder KandidatInnen auf Euro 25.000/Jahr (bisher keine Höchstgrenze); Verbot von Spenden juristischer Personen an einzelne Mandatsträger oder Kandidaten (bisher kein Verbot); Zulässigkeit von Barspenden nur bis zu einer Obergrenze von Euro 100 (bisher keine Obergrenze); bei vom Parteiengesetz unter begrenzten Umständen erlaubten Spenden aus dem Ausland müssen dieselben Höchstgrenzen gelten wie für Spenden aus dem Inland.

 

 

2. Veröffentlichungspflicht

Differenzierung bei der Pflicht zur Veröffentlichung von Spenden an eine Partei: auf Bundesebene ab Euro 5.000/Jahr, auf Landesebene ab Euro 2.500, und auf kommunaler Ebene ab Euro 500 (bisherige Regelung: Veröffentlichung aller Spenden erst ab Euro 10.000/Jahr); Pflicht zur Veröffentlichung der Spenden an einzelne Mandatsträger oder Kandidaten ab Euro 2.500/Jahr bzw. ab Euro 1.000 in kleineren Gemeinden (bis 100.000 Einwohner); Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte auch im Internet (bisher nicht geregelt).

3. Sanktionen

Neben der bestehenden Androhung von Strafzahlungen gegenüber den Parteien (für die die Bedingungen klarer formuliert werden müssen) müssen auch strafrechtliche Sanktionen gegenüber Einzelpersonen greifen, und zwar sowohl in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen als auch durch Mandatsverlust und Aberkennung des passiven Wahlrechts bei schweren Verfehlungen.

4. Kontrolle

TI-D schlägt vor, die Kontrolle einem weisungsunabhängigen Kontrollgremium zu übertragen, das dem Büro des Bundestagspräsidenten zugeordnet sein könnte. Dieses Gremium sollte ungehinderten Zugang zu allen Finanzunterlagen der Parteien haben. Sein Leiter sollte über die Befähigung zum Richteramt verfügen.

Zum Prinzip der Informationsfreiheit

Was ist „Informationsfreiheit“?

Informationsfreiheit bezeichnet das Prinzip, dass grundsätzlich alle Unterlagen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind. Eine persönliche Betroffenheit desjenigen, der Informationen haben möchte, oder auch nur eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Das Informationsfreiheitsgesetz kehrt damit das bisher gültige Rechtsprinzip der „Amtsverschwiegenheit“ um: Statt vom Prinzip der Geheimhaltung wird vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu dürfen, so liegt die Begründungspflicht bei ihr.

 

 

Wie ist der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu bewerten?

Der vorliegende Entwurf bringt einen deutlichen Fortschritt gegenüber der bestehenden Gesetzeslage und ist deshalb zu begrüßen. Damit wird eine grundlegende Kulturveränderung in der Verwaltung eingeleitet. Allerdings wird der Grundgedanke der Transparenz durch zahlreiche und sehr breit gefasste Ausnahmeregelungen gefährdet, so dass das Gesetz im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch verbessert werden sollte (z.B. Regelung bei den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; s. ausführliche juristische Stellungnahme).

 

Welche Ausnahmen gibt es von der Transparenzverpflichtung?

Geschützt bleiben bestimmte öffentliche Interessen, z.B. wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte auf die internationalen Beziehungen , auf sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, auf die innere oder äußere Sicherheit oder auf Kontrollaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. Auch private Belange führen zu Ausnahmeklauseln, etwa wenn Konflikte mit dem Datenschutz auftreten oder wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer privaten Firma berührt sind.

 

Was hat man als Bürger davon?

Ein besserer Informationszugang ermöglicht fundiertere Entscheidungen und stärkt die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten. So ist es nicht einzusehen, warum nicht einmal die Mitglieder des Parlaments die umstrittenen Vereinbarungen des Vertrags über die LKW-Maut kennen sollen, während gleichzeitig Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand in Milliardenhöhe entstehen. Das Recht auf Akteneinsicht beugt auch der Korruption vor, denn Transparenz ist das beste Mittel gegen den Missbrauch öffentlicher Gelder.

 

 

Warum setzen sich gerade Journalisten für dieses Recht ein?

Das Informationsfreiheitsgesetz verbessert die Recherchemöglichkeiten, denn es erlaubt die Prüfung von Originalakten. Damit geht es weit über den Informationswert von mündlichen Auskünften durch Behörden-Pressestellen hinaus. Auch das generelle Klima der Offenheit, das mit dem Abschied vom „Amtsgeheimnis“ gefördert wird, kommt der journalistischen Recherche zugute.

 

Wo gilt dieses Rechtsprinzip bereits?

Weltweit haben rund 50 Länder die Informationsfreiheit eingeführt. Innerhalb der OECD-Staaten gehört Deutschland mittlerweile zu den letzten, die bisher noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festhalten. In der EU verzichten außer Deutschland nur noch Luxemburg, Malta und Zypern auf die Informationsfreiheit. Vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) haben die Transparenzverpflichtung allerdings schon auf Landesebene umgesetzt – und machen damit gute Erfahrungen.

Führt so ein Gesetz nicht zur Überlastung der Ämter?

Alle Erfahrungen zeigen, dass die Bürger sehr zielgerichtet und verantwortungsbewusst mit dem Informationsrecht umgehen. Weder im Ausland noch in den vier deutschen Bundesländern ist es zu der von Kritikern oft heraufbeschworenen „Antragsflut“ gekommen. Im Gegenteil: Es hat sich gezeigt, dass die Anträge überwiegend sehr naheliegende und für die Öffentlichkeit wichtige Fragen betreffen – auf Landesebene vor allem zu Bauvorhaben.

Quelle:http://www.transparency.de